Der Wald ist zugleich Freizeitort, Sportarena sowie Arbeitsplatz. Viele Menschen nutzen Waldbesuche als Erholung. Und nicht wenige Besucherinnen und Besucher wollen im Wald mit Freunden feiern oder einfach nur entspannen. Doch was ist erlaubt und was nicht? Der Waldknigge der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) macht Vorschläge, wie Sie Ihren Waldaufenthalt rücksichtsvoll für die Natur und Ihre Mitmenschen gestalten können. Daraus stellen wir eine Auswahl vor.

 

Darf ich im Wald Feuer machen?

 

Feuer zum Grillen darf nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen entzündet werden. Brennendes Feuer muss ständig kontrolliert werden. Bei offenem Feuer außerhalb des Waldes sollte ein Mindestabstand von 100 m zum Waldrand eingehalten werden. Das ist in einigen Bundesländern auch gesetzlich festgeschrieben.

Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt bundesweit in allen Wäldern absolutes Rauchverbot. Wenn Sie einen Brand im Wald entdecken heißt es, sofort die Feuerwehr zu alarmieren.

Die Gefahrenlage wird in Waldbrandwarnstufen angegeben, die von Stufe 1 (sehr geringe Gefahr) bis zur höchsten Waldbrandwarnstufe 5 (sehr hohe Gefahr) abgestuft sind. Ab Stufe 3 kann das Verlassen der Wege untersagt werden, ab Stufe 4 können von den Behörden bestimmte Areale ganz gesperrt werden.


Darf ich im Wald Grillen?

Grillen, auch mit einem mobilen Campinggrill, oder das Entzünden eines Lagerfeuers ist nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine wilde Feuerstelle an einem See oder auf einer Waldlichtung oder einer Wiese im Wald betrieben wird. Die SDW rät, auf Flächen, die an Wälder grenzen, eine Mindestentfernung von 100 m zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand einzuhalten, so wie es in einigen Bundesländern auch gesetzlich festgeschrieben ist.

 


 Was passieren kann sahren wir 2019 in der Lübtheener Heide